
Leistungsumfang
- Verkleidung von Schornsteinen und Abgasleitungen
- Kaminwände und Nischen in Trockenbauweise
- Nichtbrennbare Platten der Baustoffklasse A1/A2
- Konvektionsöffnungen nach Vorgabe des Ofenbauers
- Revisionsöffnungen für Reinigung und Kontrolle
Fachlicher Hintergrund
Rund um Feuerstätten und Abgasanlagen gelten strenge Brandschutzregeln. Verkleidungen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen der Klasse A1 oder A2 nach DIN EN 13501-1 bestehen. Wir verwenden dafür zugelassene Brandschutz- oder Kalziumsilikatplatten im System des Herstellers.
Zwischen Abgasanlage, Feuerstätte und Verkleidung sind Mindestabstände und Hinterlüftungen vorgeschrieben. Diese Werte gibt der Hersteller der Feuerstätte bzw. Abgasanlage vor; wir übernehmen sie in die Konstruktion.
Reinigungs- und Revisionsöffnungen müssen zugänglich bleiben. Bevor eine Feuerstätte in Betrieb geht, nimmt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Anlage ab.
| Klasse | Bedeutung |
|---|---|
| A1 | Nichtbrennbar, ohne brennbare Bestandteile |
| A2 | Nichtbrennbar, mit geringen brennbaren Anteilen |
| B – E | Brennbar in unterschiedlichem Maß, am Kamin nicht zulässig |
So gehen wir vor
- 01Abstimmung mit Ofenbauer bzw. Schornsteinfeger über Abstände und Lüftung.
- 02Entwurf der Verkleidung und Auswahl des Plattensystems.
- 03Montage der Unterkonstruktion und Beplankung.
- 04Revisionen, Konvektionsöffnungen, Oberflächenvorbereitung.
Was Sie vorab klären können
- Ist die Feuerstätte schon festgelegt?
- Liegen Herstellerunterlagen zu Abständen vor?
- Wie soll die Oberfläche später aussehen?


















